Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert mit dieser Maßnahme junge, aber auch gestandene, kleine- und mittlere Unternehmen (KMU) u. a. im Bereich „Allgemeine Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung“.
Die Förderung bezuschusst die Beratungskosten. Je nach Unternehmensart und Region muss ein festgelegter Anteil vom Unternehmen selbst getragen werden.
Am Beispiel kann ein junges Unternehmens (nicht länger als 2 Jahre am Markt) in der Region Leipzig zu 50% bis max. 2.000 € bezuschusst werden.
Berater müssen für dieses Förderverfahren zugelassen sein. Diese Zulassung liegt bei mir, Hans Kluge, natürlich vor. Antragsberechtigungen, Förderausschlüsse und Förderhöhen können unter auf den ausführlichen Seiten des BAFA noch einmal gescreent werden.
Lass uns ein erstes Gespräch führen, um eine erste Einordnung vorzunehmen, die Kriterien abzugleichen, an die Formalien zu gehen.